Retter in der Not – ein Plädoyer für grenzüberschreitende Rettungsdienste

von Botschafter Dr. Martin Eichtinger, Direktor der Diplomatischen Akademie Wien

Das österreichische Gesundheitssystem ist wegen einiger folgenschwerer Unglücksfälle in Diskussion geraten. Dass es eine grundlegende Neuordnung des Systems braucht, ist unbestritten. Die Bundesregierung hat den Gesundheitsbereich als eines der Schwerpunktgebiete für die geplante Strukturreform definiert, bei der die Kompetenz- und Arbeitsaufteilung zwischen dem Bund und den Ländern reformiert werden sollen. Ziele sind Effizienzsteigerung, Abbau von Doppelgleisigkeiten, eine Verbesserung der Leistungen im Gesundheitsbereich und – natürlich – eine Kostenreduktion.

Während Gesundheitspolitik in der EU primär eine Zuständigkeit der Nationalstaaten ist (die EU ergänzt nur die Gesundheitspolitik der Mitgliedsstaaten), sind Gesundheitsthemen oftmals auch Gegenstand der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit.

So konnte Niederösterreich mit dem Gesundheitszentrum Healthacross MED GMÜND das erste grenzüberschreitende Gesundheitszentrum in der EU errichten. Das Projekt wurde vom Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes (ELER) gefördert und vereint 40 tschechische und österreichische Ärztinnen und Ärzte sowie Gesundheitsdienstleister:innen, die monatlich mehr als 5000 Patient: von beiden Seiten der Grenze betreuen.

Mehr als jedes andere Gebiet der grenzüberschreitenden Kooperation sind grenzüberschreitende Gesundheitsversorgung und Rettungsdienste ein starkes Zeichen der europäischen Solidarität und Hilfsbereitschaft und haben eine unmittelbare Wirkung auf das Zusammengehörigkeitsgefühl von Nachbarn in der EU und darüber hinaus.

Am 24. Juni 2021 kam es in der Region Südmähren zu einer wetterbedingten Katastrophe: ein Tornado, ein in dieser Region äußerst seltenes Wetterphänomen, verwüstete mehrere Ortschaften, forderte sechs Menschenleben und verletzte 250 Menschen. Fast 100 Personen mussten in Krankenhäuser eingeliefert werden. Der tschechische Gesundheitsminister Adam Vojtech erklärte im Fernsehen, dass die betroffene Region „wie in einem Krieg“ sei.

Österreichische Notarzthubschrauber flogen Schwerverletzte in österreichische Kliniken, das niederösterreichische Rote Kreuz war mit rund 40 Fahrzeugen und mehr als 100 Helfern vor Ort im Einsatz.

Grundlage des Einsatzes war ein Staatsvertrag zwischen Österreich und Tschechien aus dem Jahr 2016, der es Rettungskräften erlaubt, in Notsituationen Rettungseinsätze im jeweils anderen Staatsgebiet durchzuführen.

Kurz nach dem Tornado in Südmähren meldeten sich der slowakische und der ungarische Botschafter in Österreich bei mir, da ich als Landesrat von Niederösterreich für grenzüberschreitende Projekte zuständig war, und schlugen vor, ein solches Rettungsdienste-Abkommen auch mit ihren Ländern abzuschließen. Es ist erfreulich, dass diese Abkommen nach den entsprechenden Verhandlungen und innerstaatlichen Verfahren am 13. September 2025 in Kraft getreten sind.

Außenminister Alexander Schallenberg hatte als Vorsitzender der EU-Strategie für den Donauraum am 20. Juni 2024 zum Treffen der “Donauraum-Außenminister” in Wien eingeladen. Ein wichtiger Punkt der Beratungen war der österreichische Vorschlag, aufgrund der Erfahrungen der letzten Jahre Abkommen über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit bei Rettungsdiensten zwischen allen Ländern des Donauraumes abzuschließen.

Am 15. Oktober 2025 brachten alle im österreichischen Parlament vertretenen Parteien einen Entschließungsantrag ein, der die Bundesregierung ersucht, „Verhandlungen mit allen noch verbleibenden an Österreich angrenzenden Staaten aufzunehmen mit dem Ziel, bilaterale Staatsverträge über den grenzüberschreitenden Rettungsdienst nach dem Vorbild der bereits bestehenden Abkommen mit der Tschechischen Republik sowie der Slowakei und Ungarn abzuschließen, um die bestmögliche und schnellstmögliche medizinische Notfallversorgung in Grenzregionen sicherzustellen.“

Die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, aber auch mit Drittstaaten Europas, muss für die Bürgerinnen und Bürger konkrete Verbesserungen bringen und für jede Einzelne und jeden Einzelnen spürbar sein. Es ist ein Imperativ, dass die grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Rettungsdienst ein europäischer Standard wird.